„In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von ‚Ausgegrenzten‘, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen.“
Diese Definition von Inklusion findet sich in der UN-Behindertenrechtskonvention, welche im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Inklusion ist dabei ein Bereich der sozialen Nachhaltigkeit, der sich in den 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN für 2030 wiederfinden lässt.
Den Nachhaltigkeitszielen hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland verschrieben. Das Staatsministerium für Kultur und Medien sieht kulturelle Teilhabe dabei als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und fördert in diesem Zuge insbesondere die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, um barrierefreie Zugänge zur Kultur zu schaffen. Weiterlesen