podcast. kultur & nachhaltigkeit no. 2: Inklusion und Barrierefreiheit am Theater

„In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von ‚Ausgegrenzten‘, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.
Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen.“

Diese Definition von Inklusion findet sich in der UN-Behindertenrechtskonvention, welche im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Inklusion ist dabei ein Bereich der sozialen Nachhaltigkeit, der sich in den 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN für 2030 wiederfinden lässt.

Den Nachhaltigkeitszielen hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland verschrieben. Das Staatsministerium für Kultur und Medien sieht kulturelle Teilhabe dabei als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und fördert in diesem Zuge insbesondere die kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, um barrierefreie Zugänge zur Kultur zu schaffen. Weiterlesen

Inklusion am Theater: Befragung zum Einsatz von Gebärdendolmetschenden

Inklusion am Theater bedeutet „Theater für alle“. Alle Menschen, ganz gleich ob mit oder ohne Einschränkungen, sollen die Möglichkeit haben, am Theater teilzunehmen. Oft wird dies unter dem Begriff der Barrierefreiheit diskutiert, wobei häufig eine Reduktion auf die Rollstuhlgängigkeit von Gebäuden zu beobachten ist. Inklusion schliesst jedoch weitere Themen ein. Der in der zweiten Maihälfte erscheinende newsletter kultur & nachhaltigkeit ist dem Thema Inklusion gewidmet.

Vorab wurden über den Twitter-Account von baumast. kultur & nachhaltigkeit @kultur_nachhalt zwischen Ende Februar und Ende März 2016 verschiedene, öffentlich geförderte Theater aus dem deutschsprachigen Raum angefragt, ob sie Angebote mit Gebärdendolmetschenden für das Publikum zur Verfügung stellen. Weiterlesen